Optionale Reichweitenanalyse
Eigenes First-Party-Analytics – ausschließlich nach Einwilligung
Nach Zustimmung zur Kategorie „Analyse“ erzeugt der Browser eine zufällige Besucherkennung im Local Storage und eine sitzungsbezogene Kennung im Session Storage. Erfasst werden Seitenaufrufe, Aufenthaltsdauer, maximale Scrolltiefe, Referrer- und Kampagnenparameter, Bildschirmgröße, Sprache, Zeitzone, Gerätetyp, Browser, Betriebssystem, ausgehende Klicks sowie Start, Antworten und Abschluss des Garten-Checks.
Die Ereignisse werden ausschließlich an /api/analytics/collect auf derselben Domain gesendet. Die vom Server technisch empfangene IP-Adresse wird vor der Speicherung mit einem geheimen, serverseitigen HMAC-Schlüssel pseudonymisiert; die Roh-IP wird in der Analytics-Datenbank nicht gespeichert. Fingerprinting findet nicht statt. Do-Not-Track und Global Privacy Control werden respektiert.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in Verbindung mit § 25 Abs. 1 TDDDG. Ohne Einwilligung wird das öffentliche Analytics nicht gestartet. Die reguläre Aufbewahrungsfrist beträgt derzeit 180 Tage und kann technisch nur im dokumentierten Rahmen von 30 bis 730 Tagen konfiguriert werden; produktiv muss der tatsächlich gewählte Wert mit dieser Erklärung übereinstimmen.