Rechtsbegriff vor der Zahl klären
Notiere zu jedem Schwellenwert Quelle, Fassung, Geltungsbereich und genaue Maßdefinition. Übertrage keine Zahl aus einem anderen Bundesland oder aus einem Händlertext.
Baukörper in allen Ansichten messen
Führe Fundament, Wandaußenkante, Dachüberstände, Trauf- und Firsthöhe, Rauminhalt und lichte Innenfläche getrennt. Gelände und Bezugshöhe bleiben sichtbar.
Nutzung und vorhandenen Bestand ergänzen
Ein Größenwert wird nicht isoliert bewertet. Nutzungsart, Lage, bereits bestehende Nebenanlagen und planungsrechtliche Festsetzungen gehören in die gleiche Prüfung.
Varianten ohne Schwellenwert-Tricks vergleichen
Optimiere nicht knapp unter einer vermeintlichen Grenze, bevor alle Voraussetzungen bekannt sind. Vergleiche Varianten nach tatsächlich zulässigem und nutzbarem Umfang.
Quellen und fachliche Grundlage
Die folgenden Quellen stützen die fachliche Einordnung, die Prüfkriterien und die Sicherheitshinweise dieser Seite.
- Bauministerkonferenz: Verzeichnis der Landesbauordnungen und landesspezifischen Bauvorschriften; maßgeblich ist die am Grundstück geltende aktuelle Landesfassung (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 29 BauGB – Vorhaben und Fortgeltung des Bauordnungsrechts sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 30 BauGB – Zulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 34 BauGB – Zulässigkeit innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich (abgerufen am 2026-09-18)