Verfahrensweg zuerst bestimmen
Kläre zuständige Stelle und ob formelle Voranfrage, Antrag, Anzeige oder kein Verfahren erforderlich ist. Erst der konkrete Weg macht Gebührentatbestand und notwendige Unterlagen bestimmbar.
Unterlagen einzeln kalkulieren
Erfasse Lageplan, Zeichnungen, Berechnungen, Vermessung, Bauvorlageberechtigung und technische Nachweise als separate Positionen. Eigenleistung bleibt nur dort angesetzt, wo sie rechtlich akzeptiert und fachlich möglich ist.
Nachforderungen und Varianten reservieren
Plane Budget für ergänzende Unterlagen, geänderten Standort oder technische Anpassungen. Ein günstiger Vorentwurf kann teuer werden, wenn wesentliche Grundstücks- oder Nutzungsdaten fehlen.
Amtliche Beträge aktuell belegen
Nutze Gebührenordnung und Auskunft der zuständigen Stelle in aktueller Fassung. Halte Annahmen, Gültigkeitsdatum und nicht enthaltene Leistungen im Vergleich offen.
Quellen und fachliche Grundlage
Die folgenden Quellen stützen die fachliche Einordnung, die Prüfkriterien und die Sicherheitshinweise dieser Seite.
- Bauministerkonferenz: Verzeichnis der Landesbauordnungen und landesspezifischen Bauvorschriften; maßgeblich ist die am Grundstück geltende aktuelle Landesfassung (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 29 BauGB – Vorhaben und Fortgeltung des Bauordnungsrechts sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 30 BauGB – Zulässigkeit im Geltungsbereich eines Bebauungsplans (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 34 BauGB – Zulässigkeit innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (abgerufen am 2026-09-18)
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 35 BauGB – Bauen im Außenbereich (abgerufen am 2026-09-18)